Geschenke an Mitarbeiter sind eine wunderbare Möglichkeit, Wertschätzung auszudrücken, die Motivation zu steigern und die Bindung an das Unternehmen zu stärken. Doch gerade bei Geschenken über 60 Euro gibt es steuerliche Besonderheiten, die du kennen solltest. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige, welche Regeln gelten, welche kreativen Geschenkideen es gibt und wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.
Mitarbeiter sind das Herzstück jedes Unternehmens. Kleine Aufmerksamkeiten oder großzügige Geschenke können die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich erhöhen und ein positives Betriebsklima fördern. Besonders bei Anlässen wie Jubiläen, Geburtstagen oder besonderen Erfolgen sind Geschenke ein Zeichen echter Anerkennung.
Grundsätzlich gilt: Geschenke an Mitarbeiter dürfen bis zu einem Wert von 60 Euro (inklusive Umsatzsteuer) steuerfrei sein, wenn sie anlässlich eines persönlichen Ereignisses erfolgen – zum Beispiel zum Geburtstag oder zur Hochzeit. Liegt der Wert darüber, sind die Geschenke steuerpflichtig und müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf den Bruttowert des Geschenks. Wird die 60-Euro-Grenze auch nur um wenige Cent überschritten, entfällt die Steuerfreiheit komplett.
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