Mitarbeitergeschenke über 60 Euro: Was rechtlich zu beachten ist

Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro: Das musst du beachten

Geschenke an Mitarbeiter sind eine wunderbare Möglichkeit, Wertschätzung auszudrücken, die Motivation zu steigern und die Bindung an das Unternehmen zu stärken. Doch gerade bei Geschenken über 60 Euro gibt es steuerliche Besonderheiten, die du kennen solltest. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige, welche Regeln gelten, welche kreativen Geschenkideen es gibt und wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.

Warum Mitarbeitergeschenke so wichtig sind

Mitarbeiter sind das Herzstück jedes Unternehmens. Kleine Aufmerksamkeiten oder großzügige Geschenke können die Mitarbeiterzufriedenheit deutlich erhöhen und ein positives Betriebsklima fördern. Besonders bei Anlässen wie Jubiläen, Geburtstagen oder besonderen Erfolgen sind Geschenke ein Zeichen echter Anerkennung.

Die 60-Euro-Grenze: Das solltest du wissen

Grundsätzlich gilt: Geschenke an Mitarbeiter dürfen bis zu einem Wert von 60 Euro (inklusive Umsatzsteuer) steuerfrei sein, wenn sie anlässlich eines persönlichen Ereignisses erfolgen – zum Beispiel zum Geburtstag oder zur Hochzeit. Liegt der Wert darüber, sind die Geschenke steuerpflichtig und müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf den Bruttowert des Geschenks. Wird die 60-Euro-Grenze auch nur um wenige Cent überschritten, entfällt die Steuerfreiheit komplett.

Auf dem Bild übergibt der Chef ein Geschenk an seinen Mitarbeiter über 60 Euro
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Was passiert bei Geschenken über 60 Euro?

Wenn ein Geschenk an einen Mitarbeiter über 60 Euro kostet, gelten folgende Regelungen:
  • Das Geschenk wird als geldwerter Vorteil behandelt.
  • Es unterliegt der Lohnsteuer und muss in der Gehaltsabrechnung angegeben werden.
  • Arbeitgeber können die Steuer auch pauschal mit 30 % übernehmen (§ 37b EStG), um den Mitarbeiter zu entlasten.
  • Die Umsatzsteuer auf das Geschenk kann nur dann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn das Geschenk ebenfalls versteuert wird.

Top-Ideen für hochwertige Mitarbeitergeschenke über 60 Euro

Manchmal lohnt es sich, bewusst ein größeres Budget einzuplanen, um wirklich nachhaltige Wertschätzung zu zeigen. Hier einige beliebte Geschenkideen:
  • Erlebnisgutscheine: Gemeinsame Aktivitäten wie Kochkurse, Wellness-Tage oder Städtereisen sind unvergessliche Geschenke.
  • Hochwertige Technik: Kopfhörer, Smartwatches oder Tablets – technisches Equipment kommt bei vielen gut an.
  • Exklusive Genussgeschenke: Gourmetkörbe, hochwertige Weine oder Delikatessen aus aller Welt.
  • Designermode oder Accessoires: Stilvolle Uhren, Taschen oder Schmuckstücke als besondere Anerkennung.
  • Weiterbildung: Seminare oder Coaching-Angebote fördern nicht nur die berufliche Entwicklung, sondern zeigen auch langfristige Wertschätzung.

Geschenke clever gestalten: Steuerliche Tipps

Damit die Freude über das Geschenk nicht durch unangenehme Steuerfragen getrübt wird, gibt es einige clevere Gestaltungsmöglichkeiten:
  • Pauschalversteuerung nutzen: Arbeitgeber können die Lohnsteuer auf das Geschenk übernehmen, um den Mitarbeiter zu entlasten.
  • Persönlicher Anlass: Geschenke sollten immer an ein persönliches Ereignis geknüpft werden, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
  • Aufzeichnungspflicht: Wert, Anlass und Empfänger sollten dokumentiert werden, um bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit: Großzügigkeit mit Augenmaß

Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro können eine großartige Investition in die Mitarbeitermotivation und -bindung sein. Wichtig ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen und entsprechend einzuplanen. Mit der richtigen Auswahl und ein wenig Fingerspitzengefühl hinterlässt dein Geschenk einen bleibenden positiven Eindruck – und stärkt die Beziehung zum Team nachhaltig.

Häufige Fragen zu Geschenken über 60 Euro

Muss ich ein Geschenk über 60 Euro immer versteuern?

Ja, sobald der Wert 60 Euro übersteigt, entfällt die Steuerfreiheit. Du kannst die Steuer aber pauschal als Arbeitgeber übernehmen.

Welche Anlässe gelten für steuerfreie Geschenke?

Persönliche Ereignisse wie Geburtstage, Hochzeiten, Geburten oder Jubiläen. Für allgemeine Anlässe wie Weihnachten gelten andere Regeln (Sachzuwendungen, Freibeträge).

Kann ich Geschenke auch als Betriebsausgaben absetzen?

Ja, grundsätzlich kannst du Geschenke als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie betrieblich veranlasst sind und korrekt dokumentiert werden.